Vertragsarztrecht

Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht umfasst im Gesundheitswesen alle öffentlich-rechtlichen Normen für die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Vertragsarztrecht sind die Zulassung als Vertragsarzt, das Praxisbudget, Fragen der quartalsweise erteilten Honorarabrechnungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und gegebenenfalls auch vertragsarztrechtliche Disziplinarverfahren.

  • Sie wollen sich als Vertragsarzt niederlassen, eine ausgelagerte Praxisstätte oder eine Zweigpraxis eröffnen oder mit anderen Leistungserbringern eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen?
  • Sie möchten wissen, ob Ihre Honorarabrechnung bzw. Ihr Praxisbudget richtig berechnet wurde, bzw. ob das gegen Sie eingeleitete Plausibilitätsverfahren berechtigt ist oder wie es abgewendet werden kann?

Wir schauen genau für Sie hin.

Durch langjährige Erfahrungen und die enge Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Sozialministerien bieten wir Ihnen eine kompetente, individuelle Beratung und Vertretung in den einzelnen Gebieten des Vertragsarztrechts an.

Gebiete des Vertragsarztrechts  

  • Zulassungsrecht
  • Belegarztrecht
  • Ermächtigungen
  • Einzel-, Teil - und Gemeinschaftspraxis
  • Medizinisches Versorgungszentrum
  • Honorarverteilungsrecht (HVM)
  • Gebührenrecht (EBM)
  • Plausibilitätsprüfung
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung