Kooperationen

Kooperationen

Kooperationen zu schließen bedeutet, gemeinsam mit anderen Leistungserbringern (wie z. B. Ärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten etc.) in den Zeiten knapper Mittel durch gezielte Konzepte eine für die Kooperationspartner wirtschaftlich interessante Versorgung der Patienten zu gewährleisten und Synergieeffekte für die einzelnen beteiligten Leistungserbringer zu realisieren und zu nutzen.

Mit dem 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz sowie den Reformen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2007 wurden den Leistungserbringern im Gesundheitswesen neben den traditionellen Formen der Zusammenarbeit, wie z. B. in einer Gemeinschaftspraxis, einer Praxisgemeinschaft, einem Praxisnetz oder als Belegarzt, viele neue Möglichkeiten eröffnet, mit anderen Leistungserbringern sektoren- und fachübergreifend in Kooperationen tätig werden zu können.

Wir beraten Sie gern über für Sie interessante Kooperationsmöglichkeiten und die damit einhergehenden vertraglichen Regelungen, um etwaige Schwierigkeiten frühzeitig individuell aufzuzeigen und zu umgehen.

Gebiete der Kooperationen

  • Sektorenübergreifende Verträge
  • Integrierte Versorgung
  • Ärztenetze
  • § 73 b SGB V
  • § 73 c SGB V