Gesellschafts- und Handelsrecht der Heilberufe

Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Neben dem Vertragsarzt- und Berufsrecht für Heilberufe ist bei der Vertragsgestaltung von Kooperationen zwischen Leistungserbringern untereinander oder mit Dritten im Gesundheitswesen das Gesellschaftsrecht eine wesentliche rechtliche Grundlage. So ist bei Gesellschaften, wie z. B. einer Gemeinschaftspraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden sollen. Auch bei der Gestaltung von Verträgen der Integrierten Versorgung mit Krankenkassen stellt sich regelmäßig die Frage, wer diese Verträge schließen soll, der einzelne Arzt oder z. B. eine gesondert gegründete GmbH, GmbH & Co. KG oder gegebenenfalls eine Genossenschaft. Unter Beachtung der speziellen im Gesundheitsrecht sowie der im allgemeinen Recht geltenden Vorschriften entwerfen, prüfen und ändern wir Ihre bestehenden Gesellschaftsverträge individuell

Gebiete des Gesellschaftsrechts

  • Gesellschaftsverträge z.B. für
    • GbR
    • GmbH
    • GmbH & Co.KG
    • Genossenschaft