Familienrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet kann Sie persönlicher betreffen als das Familienrecht. Welche Regelungsmöglichkeiten gibt es zum Sorgerecht, wie kann ich den Umgang der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil regeln, welche Unterhaltsansprüche sind berechtigt? Nicht nur diese zentralen Fragen gilt es zu beantworten. Was ist mit gemeinsam begründetem Immobilieneigentum und gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen wie Darlehen oder Mietverträge?

Hier ist eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung - eventuell bereits vor Vollziehung einer Trennung - von Vorteil.

Eine umfassende und Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werdende Beratung und Vertretung setzt aber eine langjährige und schwerpunktmäßige Erfahrung des Anwalts voraus, wobei regionalen Besonderheiten spezielle Bedeutung zukommt. Denn im Familienrecht sind die im Einzelfall entscheidenden Aspekte häufig nicht im Detail gesetzlich geregelt sondern von der Rechtsprechung entwickelt. Hier ist unser guter Kontakt zu den Gerichten und Behörden der Umgebung zu Ihrem Vorteil.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch bei der Erstellung von Eheverträgen. Diese bieten die Chance, in Zeiten des gegenseitigen Verständnisses bereits Regelungen für den Fall zu finden, dass sich die Wege doch einmal trennen sollten. Gerade bei selbstständig Tätigen bietet sich ohnehin der Abschluss eines Ehevertrages insbesondere mit güterrechtlichen Regelungen an.

Gebiete des Familienrechts

  • Eheliches Güterrecht
  • Trennungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge
  • Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehepartnern
  • Sorgerechtliche Auseinandersetzungen
  • Ehescheidungsverfahren