Arztrecht

Berufsrecht

Das ärztliche Berufsrecht umfasst die grundlegenden Rechte und Pflichten zum Erlernen und zur Ausübung des ärztlichen Berufs als niedergelassener Arzt, als Arzt in der Weiterbildung oder als angestellter Arzt. Es unterliegt der ständigen Fortentwicklung und Erneuerung. Einerseits hat das Berufsrecht in den letzten Jahren neben den Änderungen in der Weiterbildungsordnung und den eingeführten neuen Facharzttiteln, berufsrechtliche Freiheiten erfahren, die den Wettbewerb unter den Ärzten und zu anderen Leistungserbringern gesteigert haben. Andererseits ist der freie Beruf des Arztes aber weiterhin vielen standesrechtlichen Beschränkungen unterworfen, die genau vorgeben, was einem Arzt, gleich ob niedergelassen oder angestellt, erlaubt oder verboten ist.

Gebiete des Berufsrechts

  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Approbationsrecht
  • Weiterbildungsrecht
  • Gebührenrecht (GOÄ/GOZ)
  • Disziplinarrecht