Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist nur unvollständig gesetzlich geregelt. Für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung ist deshalb eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung erforderlich. Dies gilt ebenfalls für den Bereich der Gesetzgebung, die sich hier häufiger ändert als in anderen Rechtsgebieten. Diese Komplexität des Arbeitsrechts erfordert eine Spezialisierung des anwaltlichen Beraters.
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Hierzu gehörten neben den klassischen Bereichen des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht) auch der Bereich des Dienstvertrags- und Handelsvertreterrechts.
Die richtige rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsverhältnisse ist eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Der sorgfältigen und kreativen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen - sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite - kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Besonders häufig ist kompetente Rechtsberatung erforderlich, wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht. Neben den komplexen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von besonderer Bedeutung und bedürfen einer möglichst frühzeitigen Beratung.
Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Betriebsräte, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer.
Lassen Sie sich in Zweifelsfällen deshalb sowohl als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber anwaltlich beraten.
Gebiete des Arbeitsrechts
- Individualvertragliche Vereinbarungen (von Arbeitsvertrag bis zur Zusatzvereinbarung)
- Kollektives Arbeitsrecht (Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen)
- Verfahren vor den Einigungsstellen
- Betriebsräte, Personal- und Mitarbeitervertretungen
- Arbeitsrechtliche Haftungsansprüche
- Kündigungen, Abmahnungen
- Arbeitszeitmodelle