Apothekenrecht
Offizin- und Krankenhausapotheken stehen in dem Spannungsfeld zwischen Gewerbetreibenden einerseits anderseits Angehörigen und Angehörigen der Heilberufe - mit kammerrechtlicher Organisation - in dem größten Spannungsfeld der Leistungserbringer im SGB V. Rechtssicher handelt nur, wer in seinen Konzeptionen die aktuellen Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes, des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung berücksichtigt. Dies gilt für Offizinapotheken im und ohne Verbundlösung, für Offizinapotheken mit Versorgungsauftrag für ein Krankenhaus und für die klassischen Krankenhausapotheken.
Krankenhausapotheken haben gerade unter Berücksichtigung der 15. AMG-Novelle besondere Herausforderungen zu tragen, als der große Deckungsbeitragserbringer, die applikationsfertigen Zytostatika, nicht mehr zu den üblichen Krankenhauskonditionen wirksam eingebracht werden kann.
Unsere Anwälte beraten und begleiten Sie in konzeptionellen Fragestellungen im Bereich der Betriebserlaubnis und der Erlaubnispflichten von Apotheken sowie in Kammerverfahren.
Gebiete des Apothekenrechts
- Offizinapotheken
- Krankenhausapotheken