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Das Medizinrecht ist eine junge Rechtsmaterie und umfasst ein großes Spektrum an verschiedenen und sehr speziellen Rechtsgebieten, wie z. B. das Krankenhausrecht, das Vertragsarztrecht, das ärztliche Berufsrecht oder das Arznei- und Hilfsmittelrecht. Neben den medizinrechtlichen Regelungen sind die allgemeinen Rechtsgebiete, wie z.B. das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht zur beachten, daneben aber auch wirtschaftliche Gesichtspunkte, so dass das Medizinrecht gleichsam eine Querschnittsmaterie unterschiedlicher Fachgebiete bildet. Die Beratung im Medizinrecht bedarf daher einer umfassenden und individuellen Betrachtung .

Machen Sie es anders als Aristoteles Onassis, der sagte:

„Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
(Aristoteles Onassis)