Aktuelles

Aktuelles

In dem von uns für einige Krankenhäuser geführten Verfahren gegen den Beschluss des G-BA, der mit Wirkung ab 01.01.2011 eine Anhebung der Mindestmenge für die Einstufung als Perinatalzentrum des Level 1 von 14 auf 30 Behandlungsfälle p.a. von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht bis 1.250 g vorsieht, hat das LSG Berlin-Brandenburg heute nach mehrstündiger Verhandlung, in der wir unsere Argumente mit denen des G-BA ausgetauscht haben, im Sinne der von uns vertretenen Häuser entschieden.

Der von uns angegriffene Beschluss ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig und wurde daher aufgehoben. Diese Aufhebung gilt zunächst nur für die Krankenhäuser, die Klage erhoben haben. Vertreter des G-BA haben jedoch angedeutet, dass möglicherweise der Beschluss insgesamt vom G-BA aufgehoben wird. Mit Blick auf die heutige Verhandlung hatte der G-BA bereits im Dezember 2010 seinen Beschluss zunächst bis zum 28.02.2011 vorläufig ausgesetzt.

Der G-BA hat am 16.12.2010 als Reaktion auf die von uns anhängig gemachten einstweiligen Verfügungen entschieden, dass sein entsprechender Beschluss bis zum 28. Februar 2011 zumindest ausgesetzt werden soll, um auch Krankenhäuser, die keine Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt haben, einzubeziehen und darüber hinaus Zeit für die weiteren Beratungen und gegebenenfalls erforderlichen Schritte zu ermöglichen.

Am 26.01.2011 ist Termin vor dem LSG Berlin-Brandenburg. Wir werden berichten.

Pressemitteilung G-BA

Newsletter Sonderausgabe Dezember 2010 online

Veröffentlicht am 06.12.2010 um 17:46 Uhr.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat aufgrund eines von uns geführten Verfahrens den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anhebung der „Mindestmengen bei Früh- und Neugeborenen“ von 14 auf 30 Behandlungsfällen pro Jahr vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Sonderausgabe unseres Newsletters.

Diese finden Sie im Newsletterarchiv zum Download.